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und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit
egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
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Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Die
Berufsunfähigkeitsversicherung
ist eine freiwillige Versicherung, die jedoch jedem Berufstätigen und insbesondere dem Hauptverdiener jeder Familie dringend angeraten ist.
Aber bei diesem schwierigen Thema der Reihe nach ...
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Was ist eigentlich gefahrvoller?
Berufsunfähig zu werden oder den Arbeitsplatz zu verlieren ?
Die Fakten
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Eine Geschichte ...
Was tut ein Rennstallbesitzer mit seinem besten Rennpferd, das in der letzten Saison jede Menge Preise und Trophäen gewonnen hat? - Keine Frage: Er hegt und pflegt es, lässt regelmäßig einen gutbezahlten Tierarzt kommen und gibt ihm hochwertiges Futter. Denn das Pferd soll auch in der nächsten Saison wieder manchen
Euro an Preisgeldern für seinen Besitzer einspielen. Natürlich ist ein solches Pferd auch versichert - und das nicht zu knapp. Krankheiten und Verletzungsfolgen können den Marktwert eines Pferdes (und die Gewinnaussichten!) in den Keller fallen lassen.
Die Wirklichkeit
Nun haben die allermeisten Menschen kein Rassepferd, das sie reich macht. Das einzige, worauf wir uns so richtig verlassen können, ist unsere eigene Arbeitskraft. Mit ihr kann ein Beschäftigter mit durchschnittlichem Einkommen im Laufe eines Arbeitslebens immerhin 1-2 Millionen Euro akkumuliertes Einkommen erzielen!
Mit anderen Worten: Unsere Arbeitskraft ist dieses Rennpferd, das jeden Tag an den Start geht und voll gefordert wird. Nur wenige haben allerdings begriffen, dass ohne die volle Verfügbarkeit der Arbeitskraft
das Leben ganz anders läuft.
Allein auf das System der gesetzlichen Sozialversicherung zu bauen, wäre gar zu blauäugig, denn es hat gravierende Schwachstellen, von denen gerade jüngere Beschäftigte betroffen sind. Wer durch Krankheit oder Unfall in den ersten Berufsjahren seine Arbeitskraft einbüßt, kann nur selten mit Leistungen des gesetzlichen Rententrägers rechnen. Aber auch darüber hinaus sind die gesetzlichen Leistungen recht begrenzt, so dass je nach dem erzielten Gehalt eine größere oder kleinere Versorgungslücke bleibt.
Ab dem 1.1.2001 werden die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für alle zu diesem Zeitpunkt unter 40 Jährigen abgeschafft
und durch die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
ersetzt. Das System der neuen Erwerbsminderungsrenten sieht ein abgestuftes System dahingehend vor, dass ein Versicherter, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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nur noch unter drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine volle Erwerbsminderungsrente
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Noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält
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Noch sechs Stunden und länger täglich erwerbstätig sein kann, keine Erwerbsminderungsrente
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Das heißt:
Es wird also keine Qualifikation mehr berücksichtigt sondern nur noch die persönliche Leistungsfähigkeit.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird nur noch in sehr eingeschränktem Umfang bzw. überhaupt nicht mehr berücksichtigt.
Wenn der neununddreißigjährige Chef-Arzt ab 1.1.2001 noch mehr als sechs Stunden als Pförtner seiner Klinik arbeiten könnte, gibt es keinen
Euro vom Staat mehr.
Er muss mit dem Pförtnergehalt zufrieden sein, egal wie hoch der finanzielle Absturz ist.
Wenn der leitende siebenunddreißigjährige Ingenieur ab 1.1.2001 noch mehr als sechs Stunden im Museum auf ein Bild aufpassen könnte, gibt es keine Erwerbsminderungsrente. Er muss mit dem Museumsgehalt zufrieden sein.
Aber auch für die über 40jährigen ergibt sich eine deutliche Verschlechterung,
selbst wenn hier die alten Berufsunfähigkeitsreglungen erhalten bleiben. Durch die Einbindung in das neue System der zweistufigen Erwerbsminderungsrenten wird jedoch – nicht wie bisher eine 2/3 Rente – sondern nur noch eine ½ Rente gezahlt.
Ein Beispiel
Bruttoeinkommen |
Bisheriges Recht |
Neues Recht |
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BU-Rente |
EU-Rente |
½ EM Rente |
1/1 EM Rente |
1533 € |
346 € |
518 € |
242 € |
484 € |
2556 € |
576 € |
864 € |
403 € |
806 € |
3579 € |
744 € |
1.117 € |
521 € |
1.041 € |
(BU –Berufsunfähigkeit, EU Erwerbsunfähigkeit, EM
Erwerbsminderung – alle Angaben ohne Gewähr)
Das Fazit kann man daher bereits auf der
ersten Blick ziehen:
An einer privaten Absicherung der Arbeitskraft
geht kein Weg mehr vorbei ....
Weitere Fragen Teil 2
Wie hoch ist das Risiko?
Woher droht die Gefahr?
Was bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Leistungen?
Welche Kosten entstehen?
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Sie können sich jetzt nach Ihren Wünschen
ein auf Sie zugeschnittenes kostenfreies Angebot von uns erarbeiten
lassen.
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